Unterstützungsgesuch

Der Staat Wallis kann gestützt auf das Gesetz über die Anwendung des Grundsatzes der Gleichstellung von Frau und Mann finanzielle Hilfen für Projekte zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter gewähren.

Die zugunsten der Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann tätigen Vereinigungen, Organisationen oder Institutionen können unter folgenden kumulativ erfüllten Voraussetzungen eine finanzielle Hilfe erhalten:

  1. das Gesuch wird für ein spezifisches Projekt gestellt;
  2. das Gesuch wird vor der Projektrealisierung eingereicht;
  3. Das Projekt entspricht dem in Artikel 1 des Gesetzes über die Anwendung des Grundsatzes der Gleichstellung von Frau und Mann aufgeführten Zweck.

Die Beträge werden anhand folgender Punkte gewährt:

  1. Art und Bedeutung des Projekts; und
  2. von der betroffenen Vereinigung, Organisation oder Institution geleistete Selbstfinanzierung; und
  3. Anzahl begünstigter Personen.

Nicht berücksichtigt werden können Projekte, mit denen ein kommerzieller Zweck verfolgt wird, oder Projekte von kommerziell ausgerichteten Strukturen.

Die Unterstützungsgesuche sind über nebenstehendes Formular an das KAGF zu richten. Es wird empfohlen, das Gesuch ein Jahr zum Voraus zu stellen.

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