Inkrafttreten der «Ehe für alle»

Seit dem 1. Juli 2022 können gleichgeschlechtliche Paare heiraten oder ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Die Zuständigkeit liegt bei der Dienststelle für Bevölkerung und Migration.

Gleichgeschlechtliche Paare, die heiraten möchten, können sich an das Zivilstandsamt ihres Wohnortes wenden, um die Formalitäten für die Eheschliessung in die Wege zu leiten. Das Datum für die Eheschliessung kann maximal sechs Monate zum Voraus festgelegt werden. Für das Ehevorbereitungsverfahren und die Trauung erhebt das Zivilstandsamt Gebühren.

Paare, die vor dem 1. Juli 2022 in der Schweiz oder im Ausland eine eingetragene Partnerschaft begründet haben, können entweder heiraten (ohne die eingetragene Partnerschaft auflösen zu müssen) oder ihre bereits eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Die beiden Möglichkeiten unterscheiden sich vor allem in puncto Dauer, Kosten und ausgestelltes amtliches Dokument. Bei Fragen kann sich das Paar direkt an das zuständige Zivilstandsamt wenden, wo es zu seiner persönlichen Situation beraten wird. Eine eingetragene Partnerschaft kann jederzeit durch eine gemeinsame Erklärung vor dem Standesbeamten in eine Ehe umgewandelt werden. Die Umwandlungserklärung kann im Rahmen einer Trauungszeremonie entgegengenommen werden. Fortan können in der Schweiz keine neuen eingetragenen Partnerschaften mehr begründet werden. Bestehende eingetragene Partnerschaften können hingegen aufrechterhalten werden, ohne dass die Partnerinnen oder Partner eine spezielle Erklärung abgeben müssen.

Die Möglichkeit der Eheschliessung für gleichgeschlechtliche Paare ebnet diesen den Weg für eine gemeinschaftliche Adoption. Bei verheirateten Frauen wird für die Partnerin der gebärenden Frau ausserdem die Vermutung der Elternschaft bestehen, wenn ein Samenspendeverfahren nach dem Bundesgesetz über die medizinisch unterstützte Fortpflanzung (FMedG) in Anspruch genommen wurde.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Wirkungen der Ehe, finden Sie im «Unter der Lupe» nebenan.

Nützliche Links

Unter der Lupe
Einwilligung zur Verwendung von Cookies
Indem Sie Ihren Besuch auf dieser Website fortsetzen, erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies zur Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses und zur Erstellung von Besuchsstatistiken einverstanden. Über nachstehende Schaltflächen können Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen.
Meine Einstellungen