Bekämpfung von LGBTIQ-Diskriminierung

Der Staatsrat verabschiedet eine Strategie zur Bekämpfung von Diskriminierungen gegenüber Personen aus sexueller une geschlechtlicher Minderheiten, die kantonale LGBTIQ-Strategie Horizon 2035 genannt.

Die kantonale Strategie ist darauf ausgelegt, das Wallis auf die Dauer zu einem Kanton zu machen, in dem Inklusion und Gleichbehandlung gefördert werden, sodass jede und jeder Einzelne hier in Würde leben kann. Sie basiert auf acht strategischen Zielsetzungen, die aus 22 operativen Zielsetzungen und 50 konkreten Massnahmen besteht. Zu den strategischen Zielsetzungen gehören beispielsweise:

  • Gewährleistung eines respektvollen Lernumfelds, das frei von Diskriminierung ist;
  • Gewährleistung eines egalitären Zugangs zu Gesundheitsleistungen, auch was die psychische Gesundheit anbelangt;
  • Information und Schulung der Fachkreise zu den Mechanismen von Gewalt und Diskriminierung.


Die geplanten Massnahmen werden ermöglichen, die gesteckten Ziele koordiniert und pragmatisch umzusetzen, indem man sich auf die Kompetenzen und Aufträge der Partnerinstitutionen und -vereine stützt. Sie sind insbesondere darauf ausgerichtet, kantonale statistische Daten zu den Lebensrealitäten der LGBTIQ-Community zu erfassen und zu veröffentlichen. Mit den Massnahmen soll auch der jährliche Aktions- und Sichtbarkeitsmonat fortgeführt werden, einhergehend mit einer finanziellen Unterstützung für bevölkerungsnahe Initiativen. In Zusammenarbeit mit den Personalabteilungen der betroffenen Arbeitgeber werden konkrete Instrumente zur Verfügung gestellt werden, um Inklusion im beruflichen Kontext zu fördern. Ausserdem werden gemeinsam mit der Kantonspolizei und der Dienststelle für Straf- und Massnahmenvollzug (DSMV) Weiterbildungsmodule, die an die Praktiken der Justiz und Polizei angepasst sind, erarbeitet werden.
26 der vorgesehenen 50 Massnahmen können bis 2035 mit den vorhandenen Ressourcen umgesetzt werden. Zur Umsetzung der anderen Massnahmen werden zusätzliche Mittel erforderlich sein: bis 2035 wird auf den ordentlichen Budgets jedes Jahr ein Betrag von 76’000 Franken vorgesehen werden. Zudem sollen die Stellenprozente beim KAGF leicht erhöht werden, nämlich um 30% mit Gültigkeit bis 2030.

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