Gleichstellungsgesetz (GlG)

Das Gesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) ist am 1. Juli 1996 in Kraft getreten.

Das Gleichstellungsgesetz kommt auf alle Bereiche des Berufslebens zur Anwendung – von der Anstellung über die Weiterbildung, den Lohn oder auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz bis hin zur Entlassung. Das Gesetz verbietet jegliche Art von Diskriminierung – sei sie nun direkt oder indirekt.

Sogenannte direkte Diskriminierung findet offen aufgrund des Geschlechts der diskriminierten Person statt.

Beispiel: Anna ist Architektin. Am Ende des Vorstellungsgesprächs versichert ihr der Leiter des Büros, bei dem sie sich vorgestellt hat, dass ihre Bewerbung die beste sei und sie eingestellt werde. Tatsächlich aber erhält sie später eine Absage. Am Telefon erklärt ihr der Büroleiter, dass das Team nur aus Männern bestehen würde und keine Frau dabeihaben wolle, weil er vor allem auf den Baustellen Probleme befürchten würde. Anna ist Opfer von indirekter Diskriminierung bei der Einstellung.

Indirekte Diskriminierung ist nicht auf den ersten Blick erkennbar.

Beispiel: In Esthers Fabrik werden nur die Männer für die Arbeit an grossen Maschinen geschult. Die Frauen möchten ebenfalls lernen, diese Maschinen zu bedienen, weil die Arbeit besser bezahlt wird. Das wird jedoch ohne jegliche Begründung abgelehnt. Esther ist Opfer von direkter Diskriminierung bei der Aufgabenverteilung.

Dank dem Gleichstellungsgesetz können Personen, die Opfer geschlechtsbedingter Diskriminierung sind, Klage einreichen. Arbeitnehmende können sich gegenüber ihren Arbeitgebenden auf das Gleichstellungsgesetz berufen, gleich ob es sich dabei um eine Privatperson oder eine öffentliche Verwaltung handelt. Auf der Website des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann finden Sie Informationen zur Einleitung eines Schlichtungsverfahrens oder zur Einforderung Ihrer Rechte. Die Broschüre Das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann – Rechte, Vorgehen und Anlaufstellen bei Diskriminierung im Erwerbsleben enthält ebenfalls wertvolle Ratschläge.

Am 1. Juli 2020 ist eine Revision des Gleichstellungsgesetzes in Kraft getreten, mit der neue Pflichten für die Arbeitgebenden eingeführt wurden.

Kontakte im Wallis
Kantonale Schlichtungskommission für Streitigkeiten nach dem Bundesgesetz über die Gleichstellung bei der Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA)

Ausserdem sind auf der Website www.gleichstellungsgesetz.ch auf das Gleichstellungsgesetz bezogene Rechtsprechungen aus der Deutschschweiz aufgeführt. Auf der Website www.leg.ch sind die wichtigsten diesbezüglichen Rechtsprechungen aus der Westschweiz aufgeführt.

Veröffentlicht am 25. July 2023

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