Gleichstellungsgesetz und Charta

Die öffentliche Hand als Vorbild zur Förderung der Lohngleichheit

Im September 2016 hatte Bundesrat Alain Berset in Zusammenarbeit mit den Kantonen und Gemeinden die Charta der Lohngleichheit lanciert. Durch die Unterzeichnung dieser Charta unterstützen die Behörden die Umsetzung der Lohngleichheit in ihrem Einflussbereich, sowohl als Arbeitgebende, bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen oder als Subventionsorgane. Seit November 2019 haben auch staatsnahe Betriebe die Möglichkeit, die Charta zu unterzeichnen. Dieses gemeinsame Engagement soll für die Arbeitgebenden aus der Privatwirtschaft und aus dem öffentlichen Bereich ein klares Zeichen setzen.

Die Charta der Lohngleichheit bekräftigt die Entschlossenheit, den verfassungsmässigen Grundsatz des gleichen Lohns für gleichwertige Arbeit umzusetzen. Sie manifestiert den Willen der Unterzeichnenden, sich als Arbeitgebende und bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen für die Lohngleichheit einzusetzen.  

Gestützt auf die Charta setzen sich die Unterzeichnenden für folgende Anliegen ein:  

1. Sensibilisierung für das Bundesgesetz über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GlG) bei ihren Mitarbeitenden, die für die Lohnfestsetzung und Funktionsbewertung, die Rekrutierung, Ausbildung und beruflichen Ausbildungsgänge zuständig sind.  

2. Regelmässige Überprüfung der Einhaltung der Lohngleichheit innerhalb ihrer Organisation nach anerkannten Standards.  

3. Einhaltung der Lohngleichheit bei Ausschreibungen im öffentlichen Beschaffungswesen, indem Kontrollmechanismen eingeführt werden.  

4. Information über die konkreten Ergebnisse dieses Engagements, insbesondere durch die Teilnahme am Monitoring des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann.

Die Liste der Unterzeichnenden (Kantone, Gemeinden, staatsnahe Betriebe und Unternehmen mit öffentlichem Auftrag) wird vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann regelmässig aktualisiert.

IM WALLIS

Der Staatsrat hat die Charta am 21. Juni 2017 unterzeichnet, was Auswirkungen auf die Kantonsverwaltung, aber auch auf die Unternehmen und Institutionen, die im öffentlichen Beschaffungswesen tätig sein wollen, hat. Die praktischen Details zur Umsetzung der Charta werden hier beschrieben.

Gemeinden

Im Oberwallis haben bislang Albinen, Binn, Eggerberg, Ergisch, Ernen, Ferden, Fiesch, Grengiols, Lax, Leuk, Mörel-Filet, Niedergesteln, Oberems, Ried-Brig, Salgesch, Steg-Hohtenn, Unterbäch und Zermatt, also 18 Gemeinden, die Charta unterzeichnet. Dieser Erfolg ist unter anderen den Unterstützungsaktionen des FrauenNeztwerkes Oberwallis zu verdanken. Im Mittel- und Unterwallis sind es bislang 19 Gemeinden: Chalais, Chippis, Collombey-Muraz, Conthey, Fully, Martigny, Martigny-Combe, Monthey, Riddes, Saint-Gingolph, Saint-Maurice, Savièse, Saxon, Siders, Sitten, Troistorrents, Vétroz, Vex und Val de Bagnes.

Die halböffentlichen Institutionen

21 halböffentliche Walliser Institutionen haben den Text unterzeichnet, von 99 auf nationaler Ebene.

Aktualisiert am 3. Januar 2024

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