Überprüfung der Lohnanalyse – Erinnerung an die Frist

Im Rahmen der Verpflichtung zur Lohngleichheit seit dem 1. Juli 2020 waren die Unternehmen ab 100 Angestellten verpflichtet, bis am 30 Juni 2021 eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen.

Diese Analyse muss von einer unabhängigen Revisionsstelle überprüft werden, sei es eine zugelassene Revisionsstelle oder eine Organisation/Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Revisionsstelle darf nicht die gleiche sein wie die Stelle, welche die Analyse durchgeführt hat. Die überprüfende Stelle muss zudem eine spezifische Ausbildung durchlaufen haben, die von ExpertSuisse, dem Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand, angeboten wird. Die Liste der anerkannten und verfügbaren Stellen finden Sie auf ExpertSuisse. Die Überprüfung muss bis zum 30. Juni 2022 durchgeführt werden.

Anschliessend müssen die Arbeitgeber Ihre Mitarbeitenden bis am 30. Juni 2023 über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse informieren.

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