Gehören Sie zur Geschäftsleitung?

Eine klare Haltung der Geschäftsleitung gegen sexuelle und sexistische Belästigung ist die beste Prävention. Und gute Prävention nützt allen Beteiligten.

Es liegt in der Verantwortung der Geschäftsleitung, präventive Massnahmen gegen sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz zu ergreifen und die entsprechende Vorgehensweise festzulegen.

Bevor Sie das Präventions-Kit für einen belästigungsfreien Arbeitsplatz verwenden und verbreiten, sollte Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation die Leitlinien für die geplanten präventiven Massnahmen gegen sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz festlegen.

Folgende Tools unterstützen Sie bei dieser Aufgabe:

  • Das Informationsblatt 1 des Kits enthält die allgemeinen Massnahmen und Empfehlungen in Bezug auf sexuelle oder sexistische Belästigung, die vor jedem weiteren Schritt zu beachten sind. Es richtet sich an die Geschäftsleitungen.
  • Das Informationsblatt 2 ist prioritär für Direktionen, HR-Verantwortliche und Führungskräfte bestimmt. Es enthält Massnahmen, mit denen sexuelle oder sexistische Belästigung verhindert oder unterbunden werden kann. Dieses Informationsblatt ist an den Film 2 Pflichten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers (siehe unten) gekoppelt, in dem es darum geht, wie sexueller und sexistischer Belästigung vorgebeugt und wie sie gestoppt werden kann.
  • Das Informationsblatt 3 kann jederzeit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verbreitet werden. Es bezieht sich auf Film 1 Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz, in dem es um das Erkennen ebendieser Formen von Belästigung geht.
  • All diese Informationen sind im Leitfaden des Kits zusammengefasst.

Ergänzend zum Präventions-Kit der SKG finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann zahlreiche nützliche Informationen für Unternehmen und Organisationen zur Prävention von sexueller und sexistischer Belästigung sowie zu den Massnahmen im Falle von Belästigung.

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