Der Schutz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor sexueller und sexistischer Belästigung gehört zu Ihrer Fürsorgepflicht. In Ihrer Funktion haben Sie folgende Aufgaben:
- Sexueller und sexistischer Belästigung vorbeugen (Prävention)
- Belästigung frühzeitig erkennen
- Bei Verdacht oder Kenntnis eines Falls sofort und umsichtig handeln
- Belästigung sofort stoppen
- Vorfälle sorgfältig abklären
- Massnahmen ergreifen und gegebenenfalls Sanktionen aussprechen
- Klar und sorgfältig über die ergriffenen Massnahmen kommunizieren – auch über das Vorgehen bei einer Untersuchung und die entsprechenden Ergebnisse. Die beschuldigte Person hat ebenfalls ein Recht auf Schutz ihrer persönlichen Integrität.
Diese Pflichten können herausfordernd sein. Das Präventions-Kit der SKG enthält folgende Tools zu Ihrer Unterstützung:
- Das Informationsblatt 2 enthält Handlungsempfehlungen sowie Adressen von Fachstellen, bei denen Sie Unterstützung finden.
- Im Film 1 Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz geht es um das Erkennen ebendieser Formen von Belästigung.
Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz
- Im Film 2 Pflichten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers geht es darum, wie sexueller und sexistischer Belästigung vorgebeugt und wie sie unterbunden werden kann.
Pflichten der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers
Ergänzend finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann zahlreiche nützliche Informationen für Unternehmen und Organisationen zur Prävention von sexueller und sexistischer Belästigung sowie zu den Massnahmen im Falle von Belästigung.
Veröffentlicht am 30. Juni 2021