Sind Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter?

Wenn Sie von Belästigung betroffen sind oder Zeugin oder Zeuge von sexueller oder sexistischer Belästigung sind, haben Sie verschiedene Möglichkeiten.

Sexuelle oder sexistische Belästigung ist eine schwerwiegende Form der Geschlechterdiskriminierung und stellt einen Angriff auf die Würde der Person dar (siehe gesetzliche Grundlagen im Informationsblatt 3 nebenstehend).

Wenn Sie von Belästigung betroffen sind oder Zeugin/Zeuge von sexueller oder sexistischer Belästigung  sind, haben Ihre Personalabteilung oder Ihre Vorgesetzen die Pflicht, sofort zu reagieren, um die Belästigung zu unterbinden und den Fall abzuklären.

Sexuelle und sexistische Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden. Dazu gehören anzügliche Blicke, das Verschicken von Texten und Bildern mit sexuell konnotierten Inhalten, sexistische Witze, zweideutige Bemerkungen über das Äussere oder über die Privatsphäre, unerwünschte Körperkontakte sowie körperliche Übergriffe. Dabei ist es irrelevant, ob es sich um absichtliche oder unabsichtliche Belästigung handelt – es zählt einzig und allein, wie das Verhalten bei der betroffenen Person ankommt.

  • Im Informationsblatt 3 wird Ihnen ausführlich erklärt, welche Arten von sexueller und sexistischer Belästigung am Arbeitsplatz es gibt, wo und wann sie stattfinden kann, wer davon betroffen sein kann und von wem sie ausgehen kann. Das Informationsblatt hilft Ihnen dabei, einen Flirt von sexueller oder sexistischer Belästigung zu unterscheiden. Sie finden darin Informationen dazu, was Sie tun können, wenn Sie sexuelle oder sexistische Belästigung erleben. Ausserdem enthält es die Kontakte von Ansprechpersonen oder Fachstellen, die Ihnen helfen können.
  • Im Film Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz wird gezeigt, was unter sexuelle oder sexistische Belästigung fällt.

Sexuelle und sexistische Belästigung am Arbeitsplatz

Ergänzend finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann ausführliche Ratschläge zu den Handlungsmöglichkeiten – ob Sie nun selbst von Belästigung am Arbeitsplatz betroffen oder aber Zeugin oder Zeuge davon sind.

Kontakte im Wallis
Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse – DAA
Für Staatsangestellte: Büro für Mitarbeiterunterstützung und Konfliktmanagement

Aktualisiert am 22. März 2024

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