Sexuelle Belästigung kann ganz unterschiedliche Formen annehmen:
- Anzügliche Bemerkungen und sexistische «Witze»
- Unerwünschte Körperkontakte und Berührungen
- Annäherungsversuche und Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen – oft verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen und dem Androhen von Nachteilen
Durch eine einfache Regel lässt sich herausfinden, ob es sich um einen einfachen Flirt beziehungsweise den Beginn einer Beziehung oder eines Verhältnisses oder aber um sexuelle Belästigung handelt: Was diese beiden Situationen unterscheidet, ist nicht die Absicht der handelnden Person, sondern die Auffassung der betroffenen Person: Ob dieses Verhalten für sie erwünscht ist oder nicht.
Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber beziehungsweise die Arbeitgeberin, Massnahmen zu ergreifen, um die Angestellten physisch und psychisch vor sexueller Belästigung zu schützen.
- Konkreter Vorfall – was tun?
- Prävention im Unternehmen
- Beispiele von Reglementen und Merkblättern zu sexueller Belästigung
Reagieren Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin auf jegliche Art von sexueller Belästigung sofort und bestimmt.
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Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse – DAA Für Staatsangestellte: Büro für Mitarbeiterunterstützung und Konfliktmanagement |
Auszug aus https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/sexuelle-belaestigung-am-arbeitsplatz.html
Veröffentlicht am 28. April 2021